Bericht über die Sitzung des Gemeinderats
Baugesuche
Der Gemeinderat befasste sich in seiner letzten Sitzung mit zwei Bausachen. In einem Fall ging es um einen Anbau in der Mühlhauser Straße. Weil das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich stattfindet, ging es darum, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Da sich das Gebäude auch mit Anbau in die Umgebungsbebauung einfügt, beschloss der Gemeinderat, das Einvernehmen zu erteilen.
Im zweiten Fall ging es um den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Goethestraße. Hier haben die Bauherren verschiedene Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Der Gemeinderat stimmte nach einer ausführlichen Beratung für die Erteilung der Befreiungen.
Neuer Strom-Konzessionsvertrag beschlossen
Weil 2026 der Konzessionsvertrag für den Betrieb des Stromnetzes auf unserer Gemarkung auslaufen wird, hat die Gemeinde die Vergabe eines neuen Konzessionsvertrags ausgeschrieben. Im Rahmen des vorgesehenen Interessensbekundungsverfahrens hat sich ein Unternehmen gemeldet. Es handelt sich um die E-Werk Aach GmbH, die auch bisher schon das Stromnetz auf dem Gemeindegebiet betrieben hat. In der vergangenen Sitzung wurde der neue Konzessionsvertrag beraten und beschlossen.
Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde hat zusammen mit Nachbargemeinden einen Fachplan über die Versorgung der Gemeindegebiete mit Wärme durch ein Fachbüro erstellen lassen. In einer früheren Sitzung in diesem Jahr wurde der Entwurf des Plans im Gemeinderat vorgestellt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Gemeinde hat den Plan daraufhin veröffentlicht und über die Möglichkeit zur Stellungnahme informiert. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass der Gemeinderat den Plan in dieser Sitzung unverändert zum Entwurf beschlossen hat.
Vorbereitung der nächsten VVG-Sitzung
Des Weiteren wurde die nächste Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) vorbereitet. Auf der Tagesordnung wird die 22. Änderung des Flächennutzungsplans der VVG stehen, bei der es darum geht, eine Freiflächen-PV-Anlage auf der Gemarkung Singen-Schlatt zu ermöglichen. Der Gemeinderat beschloss die Zustimmung zur Änderung. In der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG werden die Vertreter der Gemeinde nun entsprechend zustimmen.
Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung Freiflächen-Photovoltaik des Regionalplans Hochrhein-Bodensee
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee hat zur Aufgabe, die groben raumplanerischen Eckpunkte in den Landkreisen Konstanz, Waldshut und Lörrach festzusetzen. Er orientiert sich dabei an Vorgaben des Landes. Die Kommunen haben sich in ihrer Flächennutzungsplanung wiederum an die Vorgaben des Regionalplanes zu halten. Aktuell wird ein Teil des Regionalplanes fortgeschrieben, um im Planungsgebiet Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) festzusetzen. Der Regionalverband hat den Kommunen hierzu einen Anhörungsentwurf vorgelegt. Die Städte und Gemeinden haben im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit, zum Planungsentwurf Stellung zu nehmen.
Der Entwurf sieht auf der Gemarkung Volkertshausen ein Vorranggebiet vor. Es handelt sich um die Fläche nördlich der Autobahn zwischen der Aach und der L 189. Auf einem Teil der Fläche ist bereits eine kleinere Freiflächen-PV-Anlage umgesetzt. Daneben sieht der Entwurf drei Vorranggebiete auf den Gemarkungen benachbarter Gemeinden vor, die jedoch unmittelbar an der Gemarkungsgrenze der Gemeinde Volkertshausen liegen. Es handelt sich um eine Fläche auf der Gemarkung Aach unweit des Modellflugplatzes - dort wurde zwischenzeitlich bereits eine Anlage errichtet. Eine weitere Fläche befindet sich im Weitenried auf Steißlinger Gemarkung. Die dritte befindet sich auf Singener (Schlatter) Gemarkung neben der K 6120 unmittelbar vor der Autobahnbrücke.
Nach ausführlicher Beratung entschied der Gemeinderat, zur Vorrangfläche in Steißlingen ablehnend Stellung zu nehmen und zu den Vorranggebieten in Aach und Schlatt keine Stellungnahme abzugeben Hinsichtlich der Vorrangfläche in Volkertshausen wurde entschieden, dahingehend Stellung zu nehmen, dass sie eher in Richtung Schlatt neben der dort geplanten Vorrangfläche und entlang der Autobahn vorzusehen und nicht an vorgeschlagener Stelle.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Gemeinderat nicht über konkrete Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen als solche Entschieden hat, sondern nur über den Inhalt unserer Stellungnahme im Rahmen des Planungsverfahrens. Wie der neue Regionalplan diesbezüglich konkret aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Stellungnahme zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises
Der Landkreis schreibt seinen Nachverkehrsplan fort, der Grundlage für die konkrete Ausarbeitung des ÖPNV-Netzes ist. Im Entwurf sind Änderungen vorgesehen, die die Gemeinde Volkertshausen betreffen. Diese beriet der Gemeinderat und beschloss hierzu Stellung zu nehmen. Die Änderungen umfassten zusätzliche Verbindungen am Wochenende, zusätzliche Linien in Richtung Radolfzell und Eigeltingen sowie die Einführung einer Schnellbuslinie zwischen Singen und Stockach. Der Gemeinderat entschied, dass die Gemeinde hierzu positiv Stellung nehmen soll. Eine Änderung betraf die Linienführung innerhalb des Ortes. Der neue Plan sieht vor, dass im Wechsel zwei Routen im Ort gefahren werden, um zusätzliche Bereiche des Ortsgebiets abzudecken. Dadurch würden sich jedoch die Fahrten entlang der jetzigen Route sehr reduzieren. Der Gemeinderat entschied hier, negativ Stellung zu nehmen. Es wurde jedoch beschlossen, in die Stellungnahme aufzunehmen, eine Busverbindung nach Mühlhausen zu den Hauptpendelzeiten zu prüfen.
Es ist auch hier wichtig zu beachten, dass der Gemeinderat nicht über die Maßnahmen als solche Entschieden hat, sondern nur über den Inhalt unserer Stellungnahme im Rahmen des Planungsverfahrens. Wie der neue Nahverkehrsplan konkret aussehen wird, bleibt abzuwarten.
Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Jahr 2023
Der Gemeinderat behandelte in der Sitzung zudem das vorläufige Rechnungsergebnis für das Jahr 2023. Der Ergebnishaushalt hat sich deutlich besser entwickelt als erwartet. Dies liegt vor allem an höheren Erträgen aus der Gewerbsteuer (+ 212.000 € abzügl. Höherer Gewerbesteuerumlage), aufgrund der Erhöhung des Kopfbetrags höheren Schlüsselzuweisungen vom Land (+69.600 €), höheren Zuweisungen vom Land für die Kinderbetreuung (Kindergarten + 52.800 €, Kinderkrippe + 18.100 €). Die Auszahlung des Zuschusses für die raumlufttechnischen Anlagen an der Grundschule in Höhe von 150.750 € erfolgte ebenfalls in 2023, hier war ein Ansatz im Haushaltsplan 2022 gebildet.
Auf der Aufwandseite haben sich geringere Unterhaltungsaufwendungen (-127.000 €), geringere Bewirtschaftungskosten (-90.000 €), sowie geringere Personalaufwendungen (-121.000 €) bemerkbar gemacht. Aufgrund der rasant angestiegenen Energie- und Rohstoffpreise im Herbst 2022 wurden die Haushaltsansätze 2023 bei Bewirtschaftung und Unterhaltung angehoben. Bei der Haushaltsplanung 2024 wurden die Ansätze bereits wieder gekürzt.
Saldiert ergibt sich im Ergebnishaushalt eine Verbesserung von rund 990.000 €, so dass der Ergebnishaushalt mit einem positiven Ergebnis von 650.000 € abschließen wird. Der Überschuss kann der Rücklage zur Deckung zukünftiger Fehlbeträge zugeführt werden.
Im investiven Bereich hat sich der Grunderwerb (-220.100 €) für ein neues Baugebiet ins Jahr 2024 verschoben. Hierfür wurde in 2024 ein neue Haushaltsansätze gebildet. Für den Grunderwerb einer Flüchtlingsunterkunft entstanden Mehrauszahlungen in Höhe von 451.400 €. Eine Tiefbaumaßnahme bei der Wasserversorgung hat sich ebenfalls verschoben (-230.050 €) und ebenso Kanalarbeiten in der Wehristraße (-104.000 €). Diese sollen gemeinsam mit der Straßensanierung stattfinden und wurde in das Investitionsprogramm aufgenommen. Für den Feinbelag Öhmdweg (-74.100 €) wurde in 2024 ein neuer Ansatz gebildet. Geplant war eine Entnahme der liquiden Mittel in Höhe von 1.747.500 €. Aufgrund der deutlichen Verbesserung im Ergebnishaushalt müssen den liquiden Mitteln lediglich 246.881,21 € entnommen werden. Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2023 beträgt 3.674.648,45 €. Diese Mittel stehen für Investitionen, die im Jahr 2024 fortgeführt werden bzw. für zukünftig notwendig werdende Investitionen zur Verfügung
Haushaltszwischenbericht 2024
In der Sitzung wurde zudem ein Zwischenbericht zum Haushalt 2024 vorgestellt. Der Ergebnishaushalt entwickelt sich aktuell besser als erwartet. Das liegt vor allem an höheren Gewerbesteuereinnahmen, sowie höheren Zuweisungen vom Land für die Kinderbetreuung als bei der Haushaltsplanung angenommen. Saldiert ergibt sich im Ergebnishaushalt nach derzeitigem Stand eine Verbesserung von 144.150 €. Das Defizit des Ergebnishaushaltes wird jedoch bis zum Ende des Jahres voraussichtlich nicht ausgeglichen werden können. Voraussichtlich wird ein Defizit in Höhe von rund 157.000 € stehen bleiben.
Im investiven Bereich sind noch Schlussrechnungen für den Anbau Kinderkrippe, sowie Straße GE Ebne und Friedenstraße/Steißlinger Straße eingegangen. Insgesamt werden im investiven Bereich voraussichtlich rund 117.000 € Mehrauszahlungen entstehen. Diese werde jedoch durch den höheren Zahlungsmittelüberschuss im Ergebnishaushalt ausgeglichen, sodass sich die Entnahme liquide Mittel nicht erhöht.
Kleintraktor für Bauhof
Der Bauhof verfügt über einen Kleintraktor für seine täglichen Arbeiten. Er kommt insbesondere im Winterdienst zur Räumung und Streuung von Gehwegen oder bei der Pflege der Rasensportfelder zum Einsatz. Der aktuell im Einsatz befindliche Traktor muss kurzfristig ersetzt werden. Das Fahrzeug ist bereits 16 Jahre im Einsatz. Zuletzt haben sich Reparaturarbeiten gehäuft. Zuletzt ist ein Defekt am Kühler aufgetreten. Die Reparatur des Kühlers ist aufgrund des Alters und des Zustands des Fahrzeugs nicht wirtschaftlich.
Der Bauhofleiter hat sich zu einem passenden Ersatzfahrzeug erkundigt und empfiehlt die Beschaffung eines Kleintraktors der Firma Kioti (Modell CX2510CH).
Die Beschaffung des Fahrzeugs wurde ausgeschrieben. Das günstigste Angebot erhielt die Gemeinde von der Fa. Sapper aus Volkertshausen zum Angebotspreis von 42.587,01 €. Ein weiteres Angebot betrug 43.439,09 €. Weitere Angebote gingen trotz Aufforderung zur Abgabe nicht ein. Der Gemeinderat beschloss daher die Vergabe des Lieferauftrags an die Fa. Sapper.
Es handelt sich um eine nicht geplante Ersatzbeschaffung. Deshalb sind im Haushaltsplan 2024 keine Mittel hierfür vorgesehen, sodass eine außerplanmäßige Ausgabe erfolgen muss. Da das Fahrzeug für den Winterdienst parat stehen muss, ist eine Verschiebung der Beschaffungsmaßnahme in das nächste Jahr nicht möglich. An anderer Stelle in Haushalt freigewordene Mittel werden hierfür verwendet.
Erdarbeiten für Naturkindergarten
Für die Aufstellung des Bauwagens für den Naturkindergarten waren auch Baggerarbeiten (Herstellung des Unterbaus) erforderlich. Hierbei ist man von Kosten i.H. von unter 10.000 € ausgegangen. Im Zuge der Bauarbeiten hat es sich gezeigt, dass eine Vergrößerung der Aufstellfläche gegenüber der bisherigen Planung von Vorteil wäre. Dies hat zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und zu einer Erhöhung des benötigten Auffüllmaterials geführt. Die Rechnung der ausführenden Firma betrug somit insgesamt 15.070,36 €.
Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Volkertshausen darf der Bürgermeister Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 10.000 € im Einzelfall bewirtschaften. Nachdem dieser Betrag überschritten worden ist, muss die Vergabe im Gemeinderat bestätigt werden.