Aus dem Gemeinderat: Gemeinde Volkertshausen

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Rathaus
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Bericht über die Sitzung des Gemeinderats

Artikel vom 15.12.2022

Bauvorhaben

In seiner letzten Sitzung befasste sich der Gemeinderat erneut mit einem Baugesuch über die Errichtung zweier Wohnhäuser mit je zwei Wohneinheiten im Öhmdweg. Das Bauvorhaben entspricht bis auf eine geringfügige Überschreitung des Baufensters durch den Dachvorsprung und durch die Kellertreppe den Bestimmungen des Bebauungsplans. Für die Überschreitung ist eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig. Der Gemeinderat erteilt in der vorangegangenen Sitzung bereits die Befreiung für den Dachvorsprung. In der letzten Sitzung befasst er sich mit der Überschreitung des Baufensters durch die Außentreppe. Da es sich um ein untergeordnetes Bauteil handelt, stimmte der Rat auch dieser Befreiung zu.


Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung

Die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) regelt ordnungsrechtliche Angelegenheiten auf Gemeindeebene. Sie wird vom Bürgermeister erlassen und vom Gemeinderat Zustimmung erteilt. In der Sitzung behandelte der Gemeinderat den Entwurf für eine Neufassung der Verordnung. In der Neufassung werden einzelne Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und einige redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der Gemeinderat beschloss die Zustimmung zum vorgelegten Entwurf, welcher nun Gültigkeit erlangt. Die Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung wird auf die Gemeindewebsite gestellt werden.


Beratung von Maßnahmen zur Ortskernentwicklung

In der Gemeinderatsklausur am 05.03.2022 legte der Gemeinderat die Entwicklung des Ortskerns als einen von zwei priorisierten Schwerpunkten für die Behandlung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligungsveranstaltungen der „Zukunftswerkstatt“ fest. Um dem Rechnung zu tragen hat die Gemeindeverwaltung über den Sommer Gespräche mit der STEG Stadtentwicklung GmbH sowie der Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG geführt – zwei in Baden-Württemberg tätigen Büros für Stadt-, Orts- oder Quartiersentwicklungen, die auch im Landkreis Konstanz bereits Projekte umgesetzt haben bzw. umsetzen. In den Sitzungen vom 10.10.2022 und 07.11.2022 stellten die Unternehmen sich und ihre Vorschläge für die konzeptionelle Entwicklung des Ortskerns vor. In der Dezember-Sitzung führte der Gemeinderat seine Beratungen über das weitere Vorgehen und die Auswahl eines geeigneten Büros fort. Eine Beschlussfassung hierzu ist für die nächste Sitzung vorgesehen.


Anpassung der Abfall-, Abwasser- und Frischwassergebühren

Zum Jahresende musste sich der Gemeinderat wieder mit verschiedenen Gebühren auseinandersetzen. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert, weil sie die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken müssen aber keine Überschüsse generieren sollen. Es wurden neue Gebührensätze für Abfallentsorgung, Abwasser und Frischwasser beschlossen.

In dem meisten Fällen erhöhen sich die Gebührensätze leicht. Wesentlicher Grund sind die Energiekosten, die sich auf die Versorgungsleistungen auswirken. So betragen die neuen Gebühren beim Biomüll für eine 80l-Tonne 123,48 €, für eine 120l-Tonne 156,00 € und für eine 240l-Tonne 253,68 € pro Jahr (statt bisher 124,20 €/ 157,68 €/ 258,12 €). Beim Restmüll betragen die neukalkulierten Gebühren für eine 80l-Tonne 114,72 €, für eine 120l-Tonne 155,04 € und für eine 240l-Tonne 276,00 € pro Jahr (statt bisher 108,60 €/ 146,16 €/ 258,96 €). Restmüllsäcke kosten weiterhin 5,00 €.

Des Weiteren wurden die Abwassergebühren angepasst. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 1,40 € pro Kubikmeter auf 1,48 €. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich hingegen von 0,46 € pro Quadratmeter befestigte Fläche auf 0,51 €.

Bei der Gebühr für den Frischwasserbezug haben sich ebenfalls Änderungen ergeben. Sie erhöht sich auf 2,41 € (vorher 2,25 €) pro Kubikmeter.


Beratung über den Haushaltsplan 2023

In der letzten Sitzung stellte die Gemeindeverwaltung Ihren Entwurf für den Haushaltsplan 2023 vor. Er hat einen Umfang von ca. 8,5 Mio € und sieht im Ergebnishaushalt ein Defizit in Höhe von 325.000 € vor. Im Wesentlichen schlagen höhere Personalausgaben (Tarifanpassungen, 3. Gruppe Kinderkrippe), höhere Bewirtschaftungskosten (Energiekosten) und eine höhere Kreisumlage (nun 1,5 Mio €) zu Buche. Das Defizit kann jedoch mit positiv abschließenden Vorjahren verrechnet werden, in welchen die Ergebnisse deutlich besser abschnitten als geplant.

Der Haushaltsplan sieht in der Finanzplanung erhebliche Investitionen vor. Ca. 1,7 Mio € sind für Baumaßnahmen vorgesehen (Fertigstellung 3. Gruppe Kinderkrippe, Sanierung Langensteiner Straße, verschiedene Investitionen im Bereich Wasser- und Abwasserversorgung, Asphaltdeckschicht Öhmdweg).

Vonseiten des Gemeinderats wurden keine Kritik und keine größeren Bedenken zum Entwurf vorgetragen. Die Gemeindeverwaltung wird geringfügige Anpassungen vornehmen. In der Januar-Sitzung sollen der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung schließlich beschlossen werden.


Vergabe eines Auftrags zur Belieferung und Betreuung von Multifunktionsdruckern

Aufgrund des Alters der vorhandenen Geräte (8 Jahre) wird die Neuanschaffung der Multifunktionsdrucker im Rathaus, in der Schule, im Kindergarten und zusätzlich in der Kinderkrippe erforderlich. Die bisherigen Multifunktionsdrucker wurden 2014 gekauft und ein Wartungsvertrag für diese Geräte vereinbart. 2019 wurde der Wartungsvertrag um 3 weitere Jahre verlängert. Der aktuelle Wartungsvertrag läuft nun aus und kann nicht mehr verlängert werden.

Es wurden daher 3 Angebote für jeweils 4 Multifunktionsdrucker für die Standorte Rathaus, Schule, Kindergarten und Kinderkrippe eingeholt. Das günstigste Angebot für Lieferung und 5-jährigen Service betrug 30.725,80 €. Vergleichsangebote lagen bei 33.164,11 € und 38.495,50 €.

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag dem günstigsten Anbieter, die Fa. Kunze & Ritter GmbH aus Villingen-Schwenningen, zu erteilen.


Beratung über die Reduzierung der Straßenbeleuchtung als Energiesparmaßnahme

Die Gemeindeverwaltung prüfte, inwiefern eine Reduzierung der Straßenbeleuchtung als Stromsparmaßnahme (und somit Kostensparmaßnahme) geeignet ist. Überlegt wurde, in sämtlichen Nebenstraßen im Zeitraum von 1:00 Uhr bis 4:00 Uhr unter der Woche die Straßenbeleuchtung komplett abzuschalten. Im Rahmen einer Gefahrenanalyse mit der Polizei wurden Sicherheitsaspekte erwogen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Abschaltung möglich sei. Berechnungen ergaben, dass durch diese Maßnahme Stromkosten in Höhe von 5.000 € im Jahr gespart werden könnten. In der Beratung kamen Gemeindeverwaltung und Gemeinderat einmütig zu dem Ergebnis, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gegenüber den Kosteneinsparungen überwiegt. Die Straßenbeleuchtung wird in den Nebenstraßen insofern vorerst nicht reduziert.


Vergabe von Arbeiten zur Erweiterung der Kinderkrippe

Nachdem mehrere Baugewerke für den Erweiterungsbau der Kinderkrippe ausgeschrieben wurden, vergab der Gemeinderat in der Sitzung die Aufträge. Sie wurden jeweils dem günstigsten Bieter erteilt. Dies waren für die Heizung/Sanitärarbeiten Firma Bach aus Engen zum Angebotspreis von 40.352,64 €, für die Elektroarbeiten die Firma WMV aus Volkertshausen zum Angebotspreis von 51.297,70 €, für Fensterbauarbeiten die Firma Gabele aus Aach zum Angebotspreis von 49.183,89 €, für Estricharbeiten die Firma LBE aus Engen zum Angebotspreis von 9.014,96 €, für Gipserarbeiten die Firma Sprenger aus Volkertshausen zum Angebotspreis von 23.141,10 € und für den Trockenbau ebenfalls die Firma Sprenger aus Volkertshausen zum Angebotspreis von 27.218,87 €.