Dienstleistungen: Gemeinde Volkertshausen

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Rathaus
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Förderung für IBB-Stellen beantragen

In den Stadt- und Landkreisen werden psychisch erkrankte Menschen und deren Angehörige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen durch die unabhängigen Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) unterstützt.

Das Land fördert die Errichtung, Aufrechterhaltung und den Betrieb der IBB-Stellen durch Teilfinanzierung der hierfür anfallenden laufenden Personal- und Sachausgaben. Hierunter fallen auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Diese sind entweder selbst Träger einer IBB-Stelle haben eine andere Institution mit der Trägerschaft beauftragt. Die IBB-Stelle erfüllt die Anforderungen aus Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (VwVIBB).

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg an.
  • Geben Sie den Standort der IBB-Stelle an und wählen Sie das passende Online-Formular aus:
    • Den Online-Antrag, falls Sie Fördermittel beantragen möchten
    • Den Online-Mittelabruf, falls Sie den Zuwendungsbescheid schon erhalten haben und sich nun die Fördermittel auszahlen lassen möchten
    • Den Online-Verwendungsnachweis, falls Sie im Vorjahr Fördermittel erhalten haben
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Nach Absenden des Formulars erhalten Sie eine automatisch generierte Sendebestätigung.
  • Sind alle förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid entweder per E-Mail versendet oder an Ihr service-bw-Postfach.
  • Nach Erhalt des Bescheids können Sie die Überweisung der Fördermittel (Mittelabruf) über das hier hinterlegte Online-Formular beantragen.
  • Nach Ablauf des Förderzeitraums ist der Verwendungsnachweis ebenfalls über das hier hinterlegte Online-Formular auszufüllen und abzusenden.

Fristen

Anträge auf Förderung sind jährlich bis spätestens 15.10. für das Folgejahr zu stellen.

Verwendungsnachweise sind bis spätestens 01.04. des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Sonstiges

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, 55 – Psychiatrie, Sucht.

Zuständigkeit

Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg

Referat 55 – Psychiatrie, Sucht

Freigabevermerk

23.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg