Mofaprüfbescheinigung beantragen
Sie dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren, wenn Sie eine "Mofaprüfbescheinigung" besitzen. Diese erhalten Sie, wenn Sie
- erfolgreich eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolviert haben und
- die theoretische Mofaprüfung bestanden haben.
Hinweis: Sie müssen die Mofaprüfbescheinigung oder einen sie ersetzenden Führerschein beim Fahren immer dabei haben.
Voraussetzungen
Um ein Mofa zu fahren, müssen Sie
- mindestens 15 Jahre alt sein,
- mindestens 16 Jahre alt sein, wenn Sie ein Kind unter sieben Jahren mitnehmen,
- eine theoretische und praktische Mofa-Ausbildung absolvieren,
- eine theoretische Prüfung ablegen und
- eine Mofaprüfbescheinigung erwerben.
Ausnahme: Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) sind, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung. Wer vor dem 1. April 1980 15 Jahre alt geworden ist, benötigt zum Mofafahren weder Führerschein noch Mofaprüfbescheinigung.
Verfahrensablauf
- Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Mofa-Ausbildung bei Ihrer Fahrschule erhalten Sie dort eine Ausbildungsbescheinigung.
- Legen Sie die Ausbildungsbescheinigung bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH vor. Dort müssen Sie die theoretische Mofaprüfung ablegen.
- Wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie sofort Ihre Mofaprüfbescheinigung.
Fristen
keine
Unterlagen
Ausbildungsbescheinigung einer Fahrschule
Kosten
je nach Fahrschule für die Prüfung: EUR 70,00 - EUR 90,00
Bearbeitungsdauer
Nach bestandender Prüfung stellt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mofaprüfbescheinigung sofort aus.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
- § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
- § 10 Absätze 3 und 4 Mindestalter zum Führen von Mofas
Zuständigkeit
- für die Mofa-Ausbildung: die Fahrschule
- für die Prüfung und die Ausstellung der Prüfbescheinigung: die TÜV SÜD Auto Service GmbH
Freigabevermerk
13.11.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg