Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinricht
- Lernförderung
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen, unabhängig von einer Versetzungsgefährdung
- Lernmaterial (Persönlicher Schulbedarf)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 174 Euro im Jahr 2023 (116 Euro für das erste Schulhalbjahr bei Auszahlung zum 01. August und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr bei Auszahlung zum 01. Februar)
- Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15 Euro pauschal monatlich für- Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
Voraussetzungen
- Die Familie erhält:
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen (Anspruch kann bestehen)
Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialliestungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung).
- Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. - Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
- für die Übernahme der Mittagessenskosten:
- Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
- Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
- Einrichtung stellt einen Beleg aus.
- für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
- Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
- für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Verfahrensablauf
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie erhalten, sind unterschiedliche Verfahrensabläufe vorgesehen.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten.
Fristen
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer zuständigen Stelle.
Unterlagen
- Für den Antrag auf Persönlichen Schulbedarf:
- Schulbescheinigung
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
- Bestätigung der Teilnahme
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
- Für den Antrag auf die Pauschalezur Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder anderen Freizeitangeboten:
- Nachweis, zum Beispiel der Mitgliedschaft in einem Sportverein
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
keine
Sonstiges
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
Bei eintägigen Ausflügen besteht die Möglichkeit der Sammelabrechnung über die Schulen.
Sie können auch für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Den zuständigen Ansprechpartner nennt Ihnen
- die Stadtverwaltung, wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen
- das Landratsamt, wenn Sie in einem Landkreis wohnen
In einigen Landkreisen nehmen Stadtverwaltungen die Aufgaben wahr.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landkreistag hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2023 freigegeben.