Gemeindeentwicklungskonzept Volkertshausen 2040
Nach der Erstellung und dem Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts | Volkertshausen 2040 (GEK) und des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes | Ortsmitte Volkertshausen (GISEK) hat die Gemeinde Volkertshausen im Herbst 2025 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitte Volkertshausen“ gestellt, welcher im März 2026 positiv beschieden wurde.
Zur Vorbereitung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Volkertshausen“ hat die Gemeinde Volkertshausen die sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird. Daher wird eine Eigentümerbefragung gemäß 138 Abs. 1 BauGB im Bereich der „Ortsmitte Volkertshausen“ durchgeführt, um die aktuelle und zukünftige Mitwirkungsbereitschaft und Modernisierungsplanungen abzufragen und die Bürgerschaft weiterhin in den Prozess zu integrieren. Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungs-grad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:
- Neugestaltung Grünraum Espen
- Modernisierung und Erweiterung Kindergarten
- Modernisierung und Erweiterung Rathaus (barrierefrei)
- Neubau Bürger- und Vereinstreffpunkt
- Nachverdichtungen im Innenbereich (betreutes Wohnen, Pflege-WG, Tagespflege)
- Attraktivierung und Teil-Renaturierung Aachkanal/Aach
- Platzgestaltung Kultur und Bürgerzentrum „Alte Kirche“
- Umgestaltung Rathausplatz
- Sanierung Straßenraum (Barrierefreiheit, Fuß- und Radwegeverbindung)
- Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude (Kultur- und Bürgerzentrum, Bauhof, Radsporthalle, Kindergrippe)
- Modernisierung/Ersatzneubau Brücke an der Aach
- Optional: Erweiterung Gemeindehalle Mit der Durchführung der öffentlichen als auch privaten Sanierungsmaßnahmen kann erst nach dem Abschluss der VU und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Volkertshausen“ durch Satzung begonnen werden.
INTEGIERTES GEMEINDEENTWICKLUNGSKONZEPT (PDF-Datei)
GEBIETSBEZOGENES INTEGRIERTES STÄDTEBAULICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT (PDF-Datei)
Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB
Zur Vorbereitung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Volkertshausen“ hat die Gemeinde Volkertshausen die sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen, bei denen durch eine vertiefende Bestandsaufnahme und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfs bestmöglich ermittelt wird.
Bekanntmachung (PDF-Datei)
Lageplan (PDF-Datei)
Abschluss Gemeindeentwicklungskonzept Volkertshausen 2040
Beschluss Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) und Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (GISEK)
Der Gemeinderat hat zwei Konzepte zur Weiterentwicklung der Gemeinde Volkertshausen beschlossen.
Mit dem Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) „Volkertshausen 2040“ wurde die strategische Ausrichtung der Gemeinde für die nächsten 15 Jahre konzipiert. Der Prozess wurde vom Büro Reschl Stadtentwicklung organisiert und durchgeführt. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und Analyse der städtebaulichen Rahmenbedingungen wurden 2.772 Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Volkertshausen befragt. Der Rücklauf der dazu verwendeten Fragebögen fiel mit 38,8% sehr gut aus. Daraufhin fand im April 2024 eine zweitägige Klausurtagung mit dem Gemeinderat und der Verwaltung statt, bei der die Ergebnisse der Analyse und der Bürgerbefragung diskutiert und erste Zielsetzungen formuliert wurden.
Im Jugendforum, das im Juni 2024 stattfand, konnten die Jugendlichen der Gemeinde Volkertshausen ihre Vorschläge und Wünsche einbringen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Juli 2024 wurden die bisherigen Ergebnisse vorgestellt und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohner diskutiert. Dabei wurden ca. 100 verschiedene Ideen und Anregungen von der Bürgerschaft eingebracht. Bei der abschließenden Konzeptionsphase wurden in enger Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Reschl Stadtentwicklung acht Handlungsfelder herausgearbeitet und ein Maßnahmenplan erstellt. In die Konzepte wurden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung miteingearbeitet.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt innerhalb des GEK war die Ortsmitte Volkertshausen. Hier hat sich ein hoher Sanierungsbedarf gezeigt. Daher wurde im Zuge des GEK auch ein Gebietsbezogenes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitte Volkertshausen“ für ein 30,9 ha großes Gebiet erstellt. Dabei wurde die städtebauliche und räumliche Struktur der Ortsmitte neu betrachtet und zukünftige Entwicklungsmaßnahmen und Sanierungen des Gebiets entwickelt.
Da die Gebietsentwicklung mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, bemüht sich die Gemeinde Volkertshausen für das Programmjahr 2025 für die Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung. Die Voraussetzung für die Bewerbung für ein Programm der städtebaulichen Erneuerung ist mit den beiden vorliegenden Konzepten gegeben. Durch eine konkrete Maßnahmenplanung wird die zügige Durchführung der städtebaulichen Erneuerung ermöglicht.
Das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept Volkertshausen 2040 und das Gebietsbezogene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitte Volkertshausen“ wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 02. Dezember 2024 einstimmig beschlossen. Beide Berichte finden Sie nachfolgend.
